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Profil

Bild 070Rechtsanwalt Dr. iur. Christoph Osmialowski trägt den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ und ist auf die Beratung und Vertretung von Ärztinnen und Ärzten in rechtlichen Angelegenheiten, die das ärztliche Berufsleben betreffen (Arztrecht), spezialisiert. Der Titel umfasst gemäß Fachanwaltsordnung auch die Spezialisierung auf (chef-)arztspezifisches Arbeitsrecht.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und Bonn war er anfänglich in wirtschaftsrechtlichen Kanzleien tätig. Schon früh hat sich Rechtsanwalt Dr. iur. Christoph Osmialowski jedoch entsprechend seiner Einblicke in das Berufsleben seines überwiegend ärztlich geprägten (familiären) Umfeldes spezialisiert. Er ist seitdem ausschließlich auf die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Ärztinnen und Ärzten in auf das Arztrecht spezialisierter Kanzlei konzentriert.

Seine Tätigkeit umfasst außergerichtliche und gerichtliche Verhandlungen sowie förmliche Verfahren vor Verwaltungseinrichtungen und Zivil-, Sozial-, Verwaltungs- nebst Berufsgerichten aller Instanzen (Ausnahme: Verfahren vor dem BGH als oberstem ordentlichen Bundesgericht). Des Weiteren berät und ggf. vertritt er hinsichtlich arztspezifischer Aspekte arbeitsrechtlicher Angelegenheiten.

Rechtsanwalt Dr. iur. Christoph Osmialowski kann auf umfangreiche Zusammenarbeit mit ärztlichen Berufsverbänden zurückblicken. Zu seiner Tätigkeit zählen seit Jahren auch die Veröffentlichungen von Artikeln in ärztlichen Fachzeitschriften sowie Vorträge vor Ärztinnen und Ärzten, u. a. als Referent bei Fortbildungen speziell für Chefärztinnen und Chefärzte, allgemeinen klinikinternen Fortbildungen und auf ärztlichen Bundeskongressen. Durch umfassende Information auch beim regelmäßigen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen aktualisiert Rechtsanwalt Dr. iur. Christoph Osmialowski ständig sein fachliches Wissen mit dem Fokus auf der Beratung und Vertretung von Ärztinnen und Ärzten.